KOMSA

KOMSA

Datum/Zeit
22/04/2026
18:30 Uhr

Ver­anstal­tung­sort
KOMSA AG
KOMSA Allee 1
09232 Hartmannsdorf


Ein Blick hin­ter die Kulissen

REFERENT

Katrin Haubold
Chief Peo­ple Offi­cer, KOMSA AG

ABLAUF
18:30 Uhr Einlass
19:00 Uhr Begrüßung
19:15 Uhr Vortrag
20:15 Uhr Lock­eres Get-togeth­er bei Imbiss und Getränken

Die KOMSA AG ist führen­der Vertriebs‑, Mar­ket­ing- und Ser­vi­cepart­ner in Europa und begleit­et Unternehmen, Händler und Her­steller auf ihrem Weg in die dig­i­tale Zukun­ft – knapp 1.000 Mitar­beit­er sind die Basis für den Erfolg der KOMSA AG, welche 1992 in Hart­manns­dor­fge­grün­det wurde.

Katrin Haubold, Chief Peo­ple Offi­cer bei der KOMSA AG, zeigt Ihnen in ihrem Vor­trag ver­schiedene Best-Prac­tice Beispiele auf, welche Aktiv­itäten die KOMSA AG im Bere­ich der Mitar­beit­erbindung und Mitar­beit­ergewin­nung umge­set­zt hat. Weit­er­hin ver­mit­telt sie Ihnen konkrete Tipps und Anre­gun­gen rund um das The­ma Employ­er-Brand­ing. Seien Sie gepan­nt auf einen inter­es­san­ten Abend mit vie­len Impulsen für Ihre täglich Praxis.

Leis­tun­gen:
In den Teil­nehmerge­bühren pro Ver­anstal­tung sind fol­gende Leis­tun­gen enthal­ten: Vor­trag, Imbiss und Getränke sowie die MwSt.

Teil­nahme-/Zahlungs­be­din­gun­gen:
Eine Rück­er­stat­tung des Tick­et­preis­es ist nur bei rechtzeit­iger Abmel­dung per E‑Mail (info@netzwerk-experten.com) bis 6 Wochen vor der Ver­anstal­tung möglich. Eine Über­tra­gung des Tick­ets an eine andere Per­son ist jed­erzeit möglich. Pro­gram­män­derun­gen aus wichtigem Anlass behält sich der Ver­anstal­ter vor. Für eventuell auftre­tende Per­so­n­en- und Sach­schä­den wird keine Haf­tung übernommen.

Daten­schutz:
Die Anmel­de­da­ten ver­wen­det der Ver­an­stal­ter aus­schließ­lich zur Orga­ni­sa­ti­on der Ver­an­stal­tung und zur Infor­ma­ti­on über wei­te­re Ver­an­stal­tun­gen. Mit sei­ner Unter­schrift wil­ligt der Teil­neh­mer ein­er Doku­men­ta­ti­on und Bericht­erstat­tung über die Ver­an­stal­tung in allen Medi­en ein. Ton‑, Bild oder Film­auf­nah­men auf der Ver­an­stal­tung sind nur nach Zustim­mung des Ver­an­stal­ters zulässig.