RÄUCHERMÄNNCHEN
Datum/Zeit
22/09/2026
18:30 Uhr
Veranstaltungsort
Seiffener Volkskunst eG
Bahnhofstraße 12
09548 Seiffen
Ein Blick hinter die Kulissen der Produktion
Andreas Bilz
Geschäftsführer Seiffener
Volkskunst eG
REFERENT
Andreas Bilz
Geschäftsführer Seiffener Volkskunst eG
ABLAUF
18:30 Uhr Einlass
19:00 Uhr Begrüßung
19:15 Uhr Vortrag und Führung
20:15 Uhr Lockeres Get-together bei Imbiss und Getränken
Schauwerkstatt in Seiffen: Die Seiffener Volkskunst eG produziert seit 1958 hochwertige Holzkunst aus dem Erzgebirge wie Nussknacker, Räuchermännchen, Engel und Bergmann, Miniaturen, Lichterbögen und Pyramiden. Die Produkte vereinen traditionelles Kunsthandwerk und moderne Deko am Puls der Zeit.
Beim Wirtschafts-Talk vom Netzwerk Sachsen haben Sie die Möglichkeit, in der Schauwerkstatt einen „Blick hinter die Kulissen“ der Produktion zu werfen: Nach einer kurzen Einführung von Andreas Bilz erleben Sie dann live, wie ein Räuchermännchen produziert wird. Dabei liegt der Duft von Holz und Farbe in der Luft, manchmal auch die feine Note von Original Crottendorfer Räucherkerzen.
Im Anschluss besteht – bei Imbiss und Getränken – genügend Zeit zum Netzwerken.
Leistungen:
In den Teilnehmergebühren pro Veranstaltung sind folgende Leistungen enthalten: Vortrag, Imbiss und Getränke sowie die MwSt.
Teilnahme-/Zahlungsbedingungen:
Eine Rückerstattung des Ticketpreises ist nur bei rechtzeitiger Abmeldung per E‑Mail (info@netzwerk-experten.com) bis 6 Wochen vor der Veranstaltung möglich. Eine Übertragung des Tickets an eine andere Person ist jederzeit möglich. Programmänderungen aus wichtigem Anlass behält sich der Veranstalter vor. Für eventuell auftretende Personen- und Sachschäden wird keine Haftung übernommen.
Datenschutz:
Die Anmeldedaten verwendet der Veranstalter ausschließlich zur Organisation der Veranstaltung und zur Information über weitere Veranstaltungen. Mit seiner Unterschrift willigt der Teilnehmer einer Dokumentation und Berichterstattung über die Veranstaltung in allen Medien ein. Ton‑, Bild oder Filmaufnahmen auf der Veranstaltung sind nur nach Zustimmung des Veranstalters zulässig.